Voraussetzung für die Entwicklung des Mobilfunks waren die 1887 von Heinrich Hertz entdeckten elektromagnetischen Schwingungen. Bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts nahm der erste Mobilfunkdienst, nämlich der Seefunkdienst, seinen Betrieb auf. Grund war zum einen ein aus Sicherheitsgründen vorhandenes Kommunikationsbedürfnis in der Schiffahrt, zum anderen waren überhaupt nur Schiffe in der Lage, die monströsen Sende- und Antennenanlagen aufzunehmen. Wie auch bei kabelgebundenen Netzen brachte hier die Erfindung der Elektronenröhre Anfang des 20. Jahrhunderts entscheidende Fortschritte. Kleinere, leistungsfähigere Funkgeräte und Antennen waren die wesentlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines "beweglichen Landfunkdienstes". 1926 konnte man über ein Funktelefon aus Zügen auf der Strecke Hamburg - Berlin Kontakt zu Teilnehmern aus dem Fernmeldenetz aufnehmen. Unmittelbar nach 1945 wurden zunächst Funknetze für Behörden (Polizei, Feuerwehr) auf- und ausgebaut.
Funktelefondienste1958 begann der systematische Aufbau eines öffentlichen Mobilfunknetzes, des A1-Netzes. Zunächst war geplant nur Großstädte und wichtige Verkehrswege zu versorgen, doch aufgrund der großen Akzeptanz nahm man alsbald die bundesweite Versorgung in Angriff. 1970 waren 80% der Fläche der BRD abgedeckt, was einem Versorgungsgrad von 95% entsprach. Damit war das A1-Netz das weltweit größte zusammenhängende Mobilfunknetz. Zur Entlastung der Gebiete hoher Verkehrsdichte nahm man die Netze A2 und A3 in Betrieb. 1971 erreichten die A-Netze mit 11.000 Teilnehmern ihren Höchststand. Das A-Netz war ein handvermitteltes Netz. So mußten 1971 etwa 600 Vermittlungskräfte eingesetzt werden, um die Funktionalität zu gewährleisten. Ziel der weiteren Entwicklung war nun die Umstellung des Mobilfunks auf Teilnehmerselbstwahl. Diese wurde im B-Netz realisiert, das 1972 startete. Durch den größeren Komfort hatte das B-Netz einen um den Faktor 2,5 größeren Zuspruch als das A-Netz. Bereits 1979 war das B-Netz mit 13.000 Teilnehmern voll ausgelastet. Es genoß zu diesem Zeitpunkt technisch eine weltweite Spitzenstellung. 1980 wurde das B-Netz zum B2-Netz erweitert, das 1986 mit 26.911 Teilnehmern seine Kapazitätsgrenze erreicht hatte. Auf das B-Netz folgte 1986 das C-Netz, das folgende Vorteile gegenüber bisherigen Netzen bot:
Gebührensenkungen und günstigere Endgeräte machten es möglich, daß das C-Netz 1988 bereits ca. 100.000 Teilnehmer zählte. 1992 schließlich wurden die D-Netze in Betrieb genommen. Das besondere daran war zum einen, daß eine europäische Kommission (GSM) die technischen Rahmenbedingungen absteckte und so das Tor zu einem paneuropäischen Funktelefonsystem öffnete, zum anderen die DBP-Telekom zum ersten Mal einen privaten Netzanbieter für das Gebiet der BRD zuließ. So begann die DBP-Telekom mit dem Betrieb des D1-Netzes und parallel hierzu Mannesmann-Mobilfunk mit dem Betrieb des D2-Netzes. Die wesentlichste Neuerung beim D-Netz war die volldigitale Übertragung, wodurch eine verbesserte Sprachqualität, Sprachverschlüsselung, die Einbeziehung von Datendiensten und letztendlich kleinere und leichtere (< 300 g) Endgeräte, sog. "Handys", möglich wurden.
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1995 hatte der Mobilfunk in Deutschland insgesamt ca. 1,8 Millionen Teilnehmer, Schätzungen von 1988 gingen von ca. 1 Million Teilnehmern gegen Ende der 90er Jahre aus (Subscriberzahlen). Der Preiskampf zwischen den Mobilfunkanbietern bietet dem Teilnehmer eine Vielzahl an Wahlmöglichkeiten. Der Tarife-Jungle ist groß. Hier finden Sie eine ständig aktualisierte Mobilfunk gebühren-Datenbank. Handy-Vergleiche.
FunkrufdiensteNeben den Mobiltelefondiensten gibt es noch die sog. Funkrufdienste. Diese ermöglichen eine Kommunikation in nur eine Richtung. Bekannteste Vertreter dieser Rufdienste sind einmal der 1974 eingeführte Eurosignaldienst und der 1989 in Betrieb genommenene Cityrufdienst. Der Eurosignaldienst gewährleistet eine Erreichbarkeit in weiten Teilen Europas, allerdings ist hierbei nur eine akustische Signalisierung möglich. Außerdem muß der Anrufer entscheiden, in welcher Rufzone der Ruf ausgestrahlt werden soll.
Der Cityrufdienst beschränkt sich auf das Gebiet der BRD, hierbei ist es aber je nach Rufempfängertyp möglich, neben eines akustischen Rufs auch numerische bzw. alphanumerische Zeichen zu übersenden. Diese werden vom Rufempfänger ausgewertet und in einem Display angezeigt. Desweiteren muß der Anrufer keine Kenntnis über den Aufenthaltsort des Empfängers haben, da der Empfänger bei Anmeldung zu diesem Dienst festlegt, in welchen Zonen er gerufen werden möchte.
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